Jubiläen

Antragstellung

Ein Antrag kann

  • persönlich
  • schriftlich (per Brief, Formular oder E-Mail) oder
  • telefonisch

erfolgen. Bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburts- bzw. Eheschließungsdatums. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Formulare

Grundsätzlich benötigen Sie kein Formular. Sie können aber gerne diesen Vordruck verwenden.

Informationen und Hinweise

Altersjubiläen

Geburtstage von Bürgern mit Hauptwohnsitz in Eningen werden

ab dem 70. Geburtstag

  • in den Eninger Nachrichten,
  • im Eninger Heimatboten und
  • in den Reutlinger Nachrichten und

ab dem 80. Geburtstag

  • im Reutlinger General-Anzeiger und
  • im Pfullinger Journal

veröffentlicht.

Ehejubiläen

Ehejubiläen werden ab der Goldenen Hochzeit (50, 60, 65, 70 … Jahre verheiratet) 

  • in den Eninger Nachrichten
  • in den Reutlinger Nachrichten,
  • im Reutlinger General-Anzeiger und
  • im Pfullinger Journal

veröffentlicht.

Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ehejubiläums wünschen, sollten Sie dies mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläums-Stichtag beantragen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Diese »Pressesperre« gilt so lange, bis Sie sie widerrufen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgermeisteramt
Frau Reusch
Rathaus I, Zimmer 12
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1100
margit.reusch@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr