Wohnungsbauförderung
In der Gemeinde kann aus personellen Gründen leider keine eingehende Beratung durchgeführt werden. Wir können Ihnen lediglich Broschüren von der L-Bank als Erstinformation zur Verfügung stellen.
Ihr Ansprechpartner für eine eingehende Beratung ist das Landratsamt Reutlingen.
Informationen & Hinweise
Für eine Förderung im Landeswohnraumförderungsprogramm können Sie erst mit den Maßnahmen beginnen, nachdem Ihnen die Aufnahme Ihres Antrages in dieses Programm mitgeteilt wurde. Vorher dürfen Sie beispielsweise keinen Rohbau in Auftrag geben, keinen verbindlichen Kaufvertrag abschließen und nicht mit den Bauarbeiten anfangen.
Informationen der L-Bank bezüglich der einzelnen Programme finden Sie auf www.l-bank.de
Kontakt
Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
angela.spoljar@eningen.de
Bauamt
Frau Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
angela.spoljar@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |