Vergnügungssteuer

Antragstellung

Der Antrag erfolgt schriftlich, innerhalb 2 Wochen nach der Aufstellung bzw. Entfernung von Spielgeräten in Gaststätten und Spielhallen. Gebühren fallen gemäß der Vergnügungssteuersatzung sowie der Änderungssatzung zum 01.01.2022 an. 

Formulare

Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Dinter
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1350
sonja.dinter@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr