Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr

Telefongebührenermäßigung

Antragstellung

Der Antrag ist DIREKT an die:

Deutsche Telekom AG oder an T-Punkt
Wilhelmstraße 5
72764 Reutlingen

zu senden. Unter der Servicenummer 0800 / 330 1000 der Deutschen Telekom AG
erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Rundfunkgebührenbefreiung oder
  • Schwerbehindertenausweis oder
  • BAföG-Bescheid

Formulare

Antragsformulare sind erhältlich beim Bürgerbüro oder bei den Telekom-Servicestellen.

Abholung

Über den Antrag entscheidet die Deutsche Telekom AG, die Ihnen die Entscheidung über den Antrag schriftlich zusenden wird.

Informationen und Hinweise

Die Deutsche Telekom gewährt einen Sozialtarif auf Verbindungsentgelte (6,94 Euro bis 8,72 Euro) als freiwillige soziale Vergünstigung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der Antragsteller z.B.

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist oder
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzt oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert ist mit einem Behindertengrad von
    mindestens 90 oder
  • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BAföG) erhält.

Gebühren entstehen für Sie keine. Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Telekom.