Sterbefallanzeige

Notwendige Unterlagen

  • der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
  • Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • die Heiratsurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Familienbuches
    (ab 01. Oktober 1958)
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraft (bei Geschiedenen
  • ausländische Personenstandsurkunden / Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
  • Reisepass / Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Anzeige

Jeder Sterbefall soll spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag (der Samstag gilt nicht als Werktag) angezeigt werden. In der Regel erledigt diese Formalität ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen.

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Personen verpflichtet:

  • das Familienhaupt
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die unmittelbar vom Sterbefall Kenntnis hat.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Sterbeurkunden für die Krankenkasse und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei.

Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf werden folgende Gebühren fällig:

  • jede Urkunde / auch internationale Urkunde: 12,00 Euro

Informationen und Hinweise

Allgemeines

Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall in seinem Bezirk den Sterbefall zu beurkunden und die Sterbeurkunden auszustellen. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.

Sterbefall zu Hause

Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird in der Regel alles Notwendige für Sie erledigen. Der Bestatter kümmert sich auch um die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Zur Erinnerung: zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk ein Mensch stirbt.

Sterbefall im Krankenhaus

Sie werden vom Krankenhauspersonal benachrichtigt und über weitere Schritte informiert. Im Regelfall werden die Sterbeunterlagen direkt vom Krankenhaus an das Standesamt weitergereicht. Sie können sich jedoch auch jetzt an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Mau
Rathaus I, Zimmer 6
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1470
stefanie.mau@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr