Sozialhilfe

Antragstellung

Wir empfehlen Ihnen, den individuellen Anspruch auf Sozialhilfe oder auf sonstige soziale Vergünstigungen in einem persönlichen Gespräch beim Sozialamt der Gemeinde oder beim Kreissozialamt des Landratsamtes zu klären.

Notwendige Unterlagen

Wir benötigen Nachweise über:

  • Einkünfte
  • Unterkunfts- und Heizkosten
  • Vermögen

Weitere Details finden Sie hier.

Formulare

Die Antragsformulare sind beim Sozialamt erhältlich.

Gebühren

Gebühren werden keine erhoben.

Abholung

Über den Antrag entscheidet das Kreissozialamt, von wo Ihnen die Entscheidung über den Antrag schriftlich zugesendet wird.

Informationen und Hinweise

Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln - insbesondere aus Familieneinkommen und Vermögen - beschaffen kann und nicht arbeitsfähige ist, dem kann Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen.

Falls es sich dabei um:

  • arbeitsfähige Menschen ab dem 65. Lebensjahr oder
  • voll erwerbsgeminderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr

handelt, kommt Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Betracht.

Bitte Beachten:

Arbeitsfähige Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahre, die hilfebedürftig sind, können Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) erhalten. Zuständig dafür ist:

Agentur für Arbeit
Albstraße 83
72764 Reutlingen
Telefon 309-0.

Sozialhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gewährt werden in Form von:

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfen in anderen Lebenslagen,

wenn das Aufbringen der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Weitere Hilfen und Unterstützung können sein:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Frau Herr
Rathaus II
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1370
anna.herr@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr