Kontenklärung

Antragstellung

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Eningen unter Achalm wohnen oder auch beschäftigt sind, können hier ihren Kontenklärungsantrag stellen, wobei als besonderer Service alle Antragsformulare grundsätzlich von den Sachbearbeitern ausgefüllt werden.

Eine rasche Bearbeitung durch die Versicherungsträger wird dadurch gewährleistet.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis/Pass
  • Versicherungsverlauf
  • Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft
  • Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Aufrechnungsbescheinigungen (bis 1972)
  • Original-Versicherungskarten
  • Nachversicherungsbescheinigungen
  • Bescheinigungen über bar eingezahlte oder überwiesene Beiträge
  • Arbeitsbücher
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Lehrausbildungszeiten auch abgebrochene Ausbildungen (Ausbildungsverträge, Abschlüsse, Gesellenbriefe)
  • Studiennachweise
  • Bescheinigungen der Bundeswehr bzw. des Bundesamtes für Zivildienst
  • Geburtsnachweise der Kinder (bei Geburten im Ausland zusätzlich Aufenthaltsbescheinigungen)

Informationen & Hinweise

Stellen sie fest, dass ihr Versicherungskonto Lücken aufweist, in denen sie glauben, rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt zu haben, so sollten Sie dringend anhand geeigneter Unterlagen eine Kontenklärung durchführen lassen, damit Ihr Versicherungsleben lückenlos geklärt ist.

Ein geklärtes Konto verkürzt ein späteres Rentenverfahren und ermöglicht Ihnen eine zutreffende Auskunft über die Höhe der bisher erreichten Rentenanwartschaft.

Auch wenn u. U. erst vor ein paar Jahren bereits das Versicherungskonto geklärt wurde, so kann doch aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsänderungen (z.B. aufgrund des Wachstumsförderungsgesetz 1997, Rentenreformgesetz 1999, Rentenstrukturreform 2000) eine neuerliche Kontenklärung erforderlich werden.

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Haupt- und Ordnungsamt
Frau Mierzwa
Rathaus I, Zimmer 8
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1480
ines.mierzwa@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr