Jahresrechnung der Gemeinde

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

Sie ist das formelle Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. In der Jahresrechnung ist Rechenschaft darüber abzulegen, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans von der Verwaltung eingehalten worden ist und ob bei einer Abweichung die hierfür festgelegten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen.

Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig ortsüblich bekannt zu geben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.