Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuerrefom 2025 finden Sie hier....

Besitzer von Grundstücken, Häusern/Wohnungen müssen Grundsteuer bezahlen. Grundlage des von der Gemeinde erstellten Grundsteuerbescheides ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

Der Steuermessbetrag setzt sich aus dem Einheitswert x Steuermesszahl zusammen und wird vom Finanzamt festgesetzt.

Messbetrag x Hebesatz (bei der Gemeinde Eningen unter Achalm Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft 380/Grundsteuer B für Grundstücke 380) ergibt den Steuerbetrag. Entsprechend dem Grundsteuer- bzw. Grundsteuer-Änderungs-Bescheid ist dieser Betrag zum angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Jahresbescheide werden nur dann versandt, wenn sich eine Änderung ergeben hat.

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Kleinbeträge bis 15,00 Euro

  • sind jährlich am 15. August bzw.

bis 30,00 Euro, je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig:

  • 15. Februar
  • 15. August

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer generell am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden – Termin hierfür ist der 30. November des vorangehenden Kalenderjahres.

Formulare

Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Amt für Finanzen und Betriebe
Herr Caruso
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1350
roberto.caruso@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr