Grundsteuer
Informationen zur Grundsteuerrefom 2025 finden Sie hier....
Besitzer von Grundstücken, Häusern/Wohnungen müssen Grundsteuer bezahlen. Grundlage des von der Gemeinde erstellten Grundsteuerbescheides ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.
Der Steuermessbetrag setzt sich aus dem Einheitswert x Steuermesszahl zusammen und wird vom Finanzamt festgesetzt.
Messbetrag x Hebesatz (bei der Gemeinde Eningen unter Achalm Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft 380/Grundsteuer B für Grundstücke 380) ergibt den Steuerbetrag. Entsprechend dem Grundsteuer- bzw. Grundsteuer-Änderungs-Bescheid ist dieser Betrag zum angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Jahresbescheide werden nur dann versandt, wenn sich eine Änderung ergeben hat.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Kleinbeträge bis 15,00 Euro
- sind jährlich am 15. August bzw.
bis 30,00 Euro, je zur Hälfte ihres Jahresbetrages fällig:
- 15. Februar
- 15. August
Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer generell am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden – Termin hierfür ist der 30. November des vorangehenden Kalenderjahres.
Formulare
Folgende Formulare können Online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:
- SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat für Grundsteuer
Kontakt
Amt für Finanzen und Betriebe
Herr Caruso
Rathaus II, Zimmer 4
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1350
roberto.caruso@eningen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00–12.00 Uhr |
Freitag | 08.00–12.00 Uhr |