Feueranmeldung

Antragstellung

Die Antragsstellung muss allerspätestens drei Werktage vor der eigentlichen Verbrennung von Baumabschnitten oder einem Grillfeuer bei der Gemeinde eingehen. Falls sich Ihre Anmeldung über einen längeren Zeitraum erstrecken sollte, ist es angebracht dieses Formblatt auszudrucken und mitzuführen damit Sie es bei Bedarf der Polizei vorlegen können. Gebühren entstehen bei Antragsstellung keine.

Formulare

Das Formular zur Feueranmeldung können Sie gleich hier online ausfüllen und ausdrucken und absenden. Bitte lesen Sie sich das »Merblatt zu Feuern« durch.

Informationen & Hinweise

Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Verbrennung von landwirtschaftlichen Abfällen - auch bei Grill- und anderen Feuern. 

  • Die Feuerstelle sollte nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Bei starkem Wind ist unverzüglich die Feuerstelle abzulöschen und die Verbrennung/Grillfeuer etc. einstellen.
  • Beim Verlassen der Feuerstelle ist darauf zu achten, dass die Glut abgelöscht ist.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr