Elterngeld und Landeserziehungsgeld

Antragstellung

Sie können Ihre vollständigen Unterlagen im Bürgerbüro zur Weiterleitung nach Karlsruhe abgeben oder den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Unterlagen selbst nach Karlsruhe abschicken.

Notwendige Unterlage

Entsprechende Hinweise entnehmen Sie bitte den Anträgen. Für weitergehende Informationen steht Ihnen die L-Bank (Telefonnummer siehe »Informationen & Hinweise«) gerne zur Verfügung.

Formulare

Sie finden die wichtigsten Anträge der L-Bank auf deren Homepage.

Sie haben hier die Möglichkeit, die Anträge auf Ihren Computer herunterzuladen und auszudrucken. Bitte reichen Sie die Anträge unterschrieben direkt bei der L-Bank oder über das Bürgerbüro ein. Bitte beachten Sie, dass die hier zur Verfügung gestellten Anträge nur für Baden-Württemberg gelten.

Sollten Sie außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erziehungsgeldstelle.

Informationen & Hinweise

Falls Sie Fragen zum Erziehungsgeld haben, erreichen Sie so die L-Bank in Karlsruhe

L-Bank Erziehungsgeldstelle
76113 Karlsruhe

Telefon 0721 38330
Telefax 0721 150-3191
familienfoerderung@l-bank.de

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr