Baurecht

Die Gemeinde Eningen ist »Untere Baurechtsbehörde«. Sie berät die Bauherren/-innen und Planer/-innen in baurecht- und planungsrechtlicher Hinsicht.

Entsprechend der Landesbauordnung werden Bauanträge auf Genehmigungsfähigkeit im Sinn von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht geprüft und genehmigt (s. Baugenehmigung bzw. Kenntnisgabeverfahren). Die Baufreigabe kann nach Vorlage aller relevanten Unterlagen erteilt werden. Die Gemeinde Eningen hat als örtliche Festsetzung eine »Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten« erlassen. Sie ist bei der Bauverwaltung erhältlich.

Bei Bauvorhaben bestimmter Größe werden Baukontrollen von Seiten des Baurechtsamtes durchgeführt, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen (s. Baukontrolle). Sofern Bauvorhaben prüfpflichtig im Sinn des § 18 LBOVVO (»Prüfstatik«) sind, werden die Prüfaufträge von der unteren Baurechtsbehörde erteilt.

Auskünfte über folgende Bereiche können Sie erhalten bei

Informationen über den Einsatz von regenerativen Energien (Photovoltaikanlagen, Solarthermie, und Erdwärmetauscher (wasserrechtl. Genehmigung)) finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Reutlingen.

Weitere Themen und Informationen erhalten Sie hier:

  • Entsorgung von Abbruchmaterial Landratsamt – Umweltamt
  • Beratung zum Brandschutz Landratsamt – Kreisbrandmeisterstelle
  • gewerbliche Anlagen Landratsamt – Gewerbeaufsicht
  • Informationen/Vorankündigungen zur Baustellenverordnung Landratsamt – Gewerbeaufsicht

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Angela Spoljar
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1500
angela.spoljar@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr