Baulandumlegung/Bauleitplanung

Eine der wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde ist die Steuerung ihrer eigenen baulichen Entwicklung.
Dazu stehen der Gemeinde zwei wesentliche Instrumente zur Verfügung:

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Aufstellung der Bauleitpläne

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Baulandumlegungen

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder aus einem einfachen Bebauungsplan hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben. Die Umlegung wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist.

Auf die Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Anspruch.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bauamt
Frau Haug
Rathaus I
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-1570
ann-kathrin.haug@eningen.de

Öffnungszeiten

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