Aufenthalts- und Meldebescheinigung

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich oder durch Bevollmächtigten gestellt. Der/die Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

  • Aufenthalts- und Meldebescheinigung kosten jeweils 6,00 Euro
  • Für Behördenangelegenheiten kostenfrei

Abholung

Sie erhalten die entsprechende Bescheinigung bei der Antragstellung.

Informationen & Hinweise

Meldebestätigung

  • Die Meldebestätigung wird zur Vorlage bei Banken, Ausländeramt etc. benötigt.
  • Die Meldebestätigung gibt nur Auskunft wo jemand gemeldet ist.
  • Weitere Einzelheiten z.B. Konfession oder Familienstand werden nicht weitergegeben.
  • Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden!

Aufenthaltsbescheinigung

  • Für die Eheschließung wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt.
  • Bei Pass-Angelegenheiten ausländischer Mitbürger/innen müssen diese dem zuständigen Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.
  • Diese enthält z.B. Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 08.00–12.00 Uhr
Dienstag 08.00–12.00 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.00 Uhr
Donnerstag 08.00–12.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr