Abmeldung

Eine Abmeldung aus Eningen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich, bitte beachten Sie
jedoch die Ausnahmen.

Ausnahmen

  • Wenn mehr als ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besteht
  • Wenn Sie ins Ausland verziehen

Antragstellung

Der Antrag wird persönlich oder durch eine/einen Bevollmächtigten gestellt. Der/die Bevollmächtigte muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Weitere Informationen

  • Wenn Sie verheiratet sind genügt es, wenn der/die Partner/-in zur Abmeldung erscheint.
    Bringen Sie dann aber alle Ausweisdokumente Ihrer Familienangehörigen mit.
  • Bei nicht verheirateten Paaren muss jeder eine eigene Abmeldung ausfüllen.
    Jedoch ist es möglich  durch Bevollmächtigung des/der Partners/-in seine
    Abmeldung vornehmen zu lassen. Personaldokumente sind beizubringen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm
Bürgerbüro
Rathaus, Erdgeschoss
Rathausplatz 1
72800 Eningen unter Achalm
Telefon 07121 892-5550
buergerbuero@eningen.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerbüro
Montag 08.00–12.30 Uhr
Dienstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch 08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr
Freitag 08.00–12.30 Uhr