Fundsachen in Eningen unter Achalm

Hier finden Sie Informationen zu unserem Fundbüro.

Wir empfehlen Ihnen einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter/-in zu vereinbaren, da dieser/diese auch im Außendienst tätig ist und daher oft auch während der Öffnungszeiten außer Haus ist.

Not­wen­di­ge Un­ter­la­gen

Personalausweis oder Reisepass zur Personenfeststellung sind immer vorzulegen.

Eigentumsnachweis

Einen eindeutigen Eigentumsnachweis über den Fundgegenstand, den Sie auslösen möchten.

Dieser Nachweis kann durch einen Kaufbeleg, Foto, Testament oder andere eindeutige Belege, welche die Eigentumsverhältnisse klären, geschehen.

Mobilfunktelefone

Falls bei dem gefundenen Mobiltelefon noch die SIM-Karte vorhanden ist, bitten wir die Telefongesellschaft den Besitzer ausfindig zu machen und dann den Besitzer anzuschreiben.

Dieses Schreiben bitte unbedingt bei der Abholung vorlegen.

Ab­ho­lung

Die Abholung des Fundgegenstandes kann während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros erfolgen.

Ausnahme:

Falls der Fundgegenstand ein Fahrrad/Mofa ist, bitten wir um eine Terminabsprache da diese Fundgegenstände nicht im Rathaus eingelagert werden können.

In­for­ma­tio­nen und Hin­wei­se

Die Aufbewahrungsfrist für die Fundsache(n) beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des/der Finders/-in über.

Verzichtet dieser/diese auf Eigentumserwerb, wird/werden die Fundsache(n) zum Eigentum der Gemeinde Eningen unter Achalm, die diese im Zuge einer öffentlichen Versteigerung veräußert.

Der Termin für die öffentlichen Versteigerungen wird rechtzeitig in den Eninger Nachrichten (Amtsblatt der Gemeinde Eningen unter Achalm) bekannt gegeben.